Dienstleistungen Arbeitsschutz

Als Unternehmen der brockmanngruppe bieten wir Ihnen Dienstleitungen rund um den Arbeitsschutz.

Dazu gehört:

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG/DGUV Vorschrift 2
  • Unsere Experten unterstützen Sie im Bereich der technischen Arbeitssicherheit.
  • Zu einer modernen und zugleich lebenswerten Gesellschaft gehören gute Arbeitsbedingungen mit einer optimalen Arbeitsplatzgestaltung und einer bedarfsgerechten Gesundheitsvorsorge.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterliegt jeder Betrieb mit mindestens einem Mitarbeiter der Verpflichtung zu einer kontinuierlichen sicherheitstechnischen Betreuung.

Wir unterstützen Sie bei der Realisierung der geltenden Vorschriften durch:

  • Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
  • Stellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten
  • Stellung eines Umweltbeauftragten
  • Unterstützung bei der Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Brandschutzkonzepten
  • Unterstützung bei der Erstellung von Explosions-Schutz-Dokumentationen

Wir reduzieren Ihre Kosten auf diesem Sektor!

ASiG

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 1 Grundsatz

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Damit soll erreicht werden, dass

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen

Die sicherheitstechnische Betreuung durch unsere Sicherheitsfachkräfte beinhaltet:

  • Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsanalysen
  • Erstellen der notwendigen Betriebsanweisungen
  • Ermitteln von Unterweisungsthemen
  • Duchführung von Allgemeinen Unterweisungen mit Dokumentation
  • Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit Dokumentation
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (ab 20 Mitarbeitern)
  • Aufbau und Aktualisierung eines Gefahrstoffkatasters

Alle erforderlichen Dokumentationen / Anweisungen usw. werden in einem eigenen Internetportal auf aktuellem Stand gehalten und als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

Zugriffsberechtigungen können entsprechend an ihre verantwortlichen Mitarbeiter vergeben werden.