Ausbildung Gabelstaplerfahrer

Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen einen Gabelstapler führen dürfen, denn jedes Jahr passieren etwa 15.000 Arbeitsunfälle. Eine entsprechende Ausbildung samt erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung ist deshalb eine unabdingbare Voraussetzung.

Der sichere Umgang mit Gabelstaplern verlangt neben ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein, Geschick und Können auch einen personenbezogenen Fahrausweis. Auf Nummer sicher gehen Unternehmen, Arbeitssuchende und Privatkunden dabei mit einer Ausbildung durch die TÜ-MA GmbH. Denn nur die bestmögliche Ausbildung verringert das Unfallrisiko entscheidend. Unternehmen sollten auch bedenken, dass bei fehlender Fahrerlaubnis im Zweifelsfall der Arbeitgeber für die entstandenen Personen- und Sachschäden haftet.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer einen personenbezogenen Fahrausweis.

 

Inhalte der Ausbildung:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Standsicherheit
  • Umgang mit Last
  • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
  • Theoretische und praktische Prüfung