Ausbildung zum/zur Kranführer/in von flurgesteuerten Hallenkranen
Krananlagen sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Zielgruppe
Alle Personen, die Krananlagen bedienen
Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschift 52
- DGUV Grundsatz 309-003
- DGUV Vorschift A1
- Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen) und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Abschluss
Krantyp- und personenbezogener “Kranführerausweis” mit interner Prüfung durch die TÜ-MA GmbH (schriftlich und praktisch).