Ausbildung zum/zur Kranführer/in von flurgesteuerten Hallenkranen

Krananlagen sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.

Zielgruppe

Alle Personen, die Krananlagen bedienen

Rechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschift 52
  • DGUV Grundsatz 309-003
  • DGUV Vorschift A1
  • Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV.
Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen) und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Abschluss

Krantyp- und personenbezogener “Kranführerausweis” mit interner Prüfung durch die TÜ-MA GmbH (schriftlich und praktisch).

 

Inhalte
  • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
  • Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • Theorieprüfung und praktischer Einzeltest